Rechtliches

Eine immer wieder gerne gestellte Frage betrifft das Urheberrecht. Darf ich einfach die Vokabeln
aus einem Buch abschreiben und auf meinem Computer verwenden?
Eine klare Antwort gibt das Urheberrechtsgesetz, § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch:
...(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch
auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, ...
Und die nächste Frage: Darf ich die Vokabeln auch für andere abschreiben? Auch hier gibt das Urheberrechtsgesetz eine klare Antwort:
... Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch
durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht...
Mit anderen Worten: Wenn Sie Vokabeln abgeschrieben haben und Ihr Nachbar das gleiche Buch hat
(er also der zur Vervielfältigung Befugte ist), dürfen Sie ihm auch Ihre Kopie weitergeben.
Wir dürfen das nicht, da wir damit gleichzeitig ein wirtschaftliches Interesse verfolgen würden.

Quelle: Urheberrechtsgesetz, § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

Ein Hinweis für Fremdsprachenverlage: Wir sind gerne bereit, die Vokabeln aus Ihren Lehrwerken in Lizenz
und mit einem umfassenden Kopierschutz zu vertreiben, sprechen Sie uns an!
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